vgl. S. 3 der Arbeitshilfe Fussgängerstreifen des Tiefbauamts des Kantons Bern, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, Stand 10.8.2010; S. 3 der Arbeitshilfe bauliche Fussgängerschutzinsel, des Tiefbauamts des Kantons Bern, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, Stand 1.8.2014). D.________ und C.________ liefen zwar nebeneinander über den Fussgängerstreifen (D.________ auf der rechten Gehseite von C.________, pag. 145, Z. 10). Allerdings bleibt unklar, wo C.________ und D.________ den Fussgängerstreifen genau überquerten (eher links, mittig oder rechts). Eine exakte Angabe des Kollisionsstandorts ist mithin nicht möglich;