vgl. linkes Rad des Renaults pag. 90). C.________ musste folglich bereits fast in der Mitte des Fussgängerstreifens bzw. ca. beim dritten Streifen angekommen sein, als sie vom Fahrzeug der Beschuldigten erfasst wurde (vgl. pag. 83; sowie Fahrzeugbreite des Renault ________ von