Nach dem Gesagten ist folglich von einer Gehgeschwindigkeit von C.________ von ca. 1.5 m/s auszugehen. C.________ und D.________ gingen gemäss ihren übereinstimmenden Aussagen über die Bürglenstrasse zum Fussgängerstreifen hinter der Kreuzung Laubeggstrasse/Bürglenstrasse. C.________ stoppte nach ihren glaubhaften Aussagen vor dem Fussgängerstreifen, schaute und nahm das Fahrzeug der Beschuldigten wahr. Sie betrat den Fussgängerstreifen damit nicht überraschend. 10.3 Zum genauen Ort der Kollision Die Laubeggstrasse ist acht Meter, bzw. eine Fahrbahn vier Meter breit (vgl. pag.