139, Z. 28). Sie habe die Beiden nicht gesehen, wie sie vor dem Fussgängerstreifen gewartet hätten (pag. 141, Z. 24), sondern erst «auf der Höhe», als sie schon auf dem Fussgängerstreifen gewesen seien (pag. 140, Z. 23 ff.; pag. 141, Z. 30 f.; pag. 140, Z. 23 ff.). Die Beschuldigte führte wiederholt aus, sie habe sofort voll abgebremst, als sie die beiden Frauen gesehen habe und bevor es zur Kollision gekommen sei (pag. 139, Z. 28; pag. 140, Z. 20; pag. 140, Z. 35 ff.; pag. 141, Z. 38). C.________ sei nach der Kollision ca. sechs Meter – vielleicht seien es auch nicht sechs Meter gewesen – nach dem Auto am Boden gelegen (pag. 141, Z. 4 f.).