Er habe keine Bremsgeräusche gehört. Die angefahrene Person sei durch die Kollision auf die gegenüberliegende Fahrbahn geschleudert worden (pag. 12). E.________ bestätigte diese Aussagen in seiner Einvernahme während der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 147, Z. 14 ff.). Er habe zwar nicht gesehen, woher die beiden Frauen gekommen seien (pag. 147, Z. 41). Sie seien jedoch in normalem Tempo gelaufen (pag. 148, Z. 3). Der Personenwagen sei nicht zu schnell gefahren (pag. 148, Z. 12). Auf Frage, wo die Kollision genau stattgefunden habe, bestätigte E.________, dies sei ca. in der Mitte seiner Gegenfahrbahn gewesen (pag. 148, Z. 16).