Sie könne auch keine Annahme treffen, warum es zum Unfall gekommen sei. Sie erinnere sich einfach, geschaut und gedacht zu haben, das Fahrzeug müsse nicht voll abbremsen (pag. 146, Z. 9 ff.). Dieser Aussage fügte sie überzeugend einen inneren Gedankengang an: Sie selbst finde es sehr nervig, wenn Leute den Fussgängerstreifen ohne zu schauen betreten würden (pag. 146, Z. 11 f.). Zum Standort des Fahrzeugs der Beschuldigten wies C.________ darauf hin, sie könne sich nicht gut erinnern. Ihr sei auch Einiges erzählt worden. Aber sie habe schon das Gefühl, die Front des Autos sei nicht mehr auf dem Fussgängerstreifen gewesen (pag. 145, Z. 28 ff.). Ferner belastete C.______