7 Die Aussagen von C.________ sind in sich logisch und widerspruchsfrei. Sie gab wiederholt zu, wenn sie sich nicht erinnern konnte oder etwas nicht wusste (pag. 144, Z. 8; pag. 145, Z. 23 ff.; pag. 145, Z. 28 ff.). Sie differenzierte genau, was sie noch wisse oder nur annehme. So erklärte sie, sie wisse nicht genau, wo auf dem Fussgängerstreifen sie gestanden sei, als sie angefahren worden sei. Sie habe einfach das Gefühl, sie habe davor bereits einige Schritte gemacht (pag. 145, Z. 5 f.). Sie könne auch keine Annahme treffen, warum es zum Unfall gekommen sei.