Wie weit genau könne sie nicht sagen. Auf jeden Fall sei das Fahrzeug ein Stück hinter der Bürglenstrasse gewesen und ihrer Ansicht nach ausreichend entfernt, um anhalten zu können. Sie hätten dann die Strasse überquert und plötzlich habe sie einen Aufprall gespürt (pag. 8). Diese Aussagen bestätigte C.________ an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 143, Z. 18 ff.). Auf konkrete Fragen schilderte sie, sie sei mit normaler Gehgeschwindigkeit gegangen. Sie erinnere sich, wie sie vor dem Fussgängerstreifen stehen geblieben sei und geschaut habe. Sie habe gedacht, das Auto habe genügend Zeit, um normal abzubremsen.