6 auch der Zeuge E.________ bestätigt. Hinzu komme, dass der Fussgängerstreifen nur sehr selten benutzt werde. Die Beschuldigte habe selbst gesagt, obwohl sie die Strecke und den Fussgängerstreifen kenne, habe sie noch nie einen Fussgänger darauf gesehen. Der Fussgängerstreifen werde daher – auch wenn man ihn kenne – kaum als Gefahrenquelle wahrgenommen.