Es handle sich jedoch um ein Signal, das im ständig zunehmend wuchernden Signalisation- und Markierungswildwuchs von Motorfahrzeugführern gar nicht mehr wahrgenommen werde. Er selbst – er sei die fragliche Strecke während Jahren wöchentlich mindestens zwei Mal gefahren – habe zum ersten Mal im Zusammenhang mit dem vorliegenden Strafverfahren von der Signalisationstafel bewusst Kenntnis genommen. Die Lage des Fussgängerstreifens sei ungünstig. Er liege hinter einer Anhöhe und man sehe ihn erst sehr spät. Dies habe