Wo genau sich die Kollision zugetragen habe, lasse sich nur annähernd feststellen. Nach dem Endstandort des Fahrzeugs der Beschuldigten müsse dies jedoch ca. in der Mitte der rechten Fahrbahnhälfte, d.h. ungefähr im Bereich des zweiten Streifens gewesen sein (pag. 241). Die Signalisationstafel «Fussgängerstreifen» (1.22) sei auf der Laubeggstrasse bereits relativ früh sichtbar. Es handle sich jedoch um ein Signal, das im ständig zunehmend wuchernden Signalisation- und Markierungswildwuchs von Motorfahrzeugführern gar nicht mehr wahrgenommen werde.