Die Frontscheibe war gesprungen (Spinnennetz). Auf dem Fussgängerstreifen befand sich auf dem vierten Streifen, bzw. leicht darüber hinaus verlaufend, die Bremsspur des linken Vorderreifens des Personenwagens der Beschuldigten. C.________ wurde nach der Kollision mit der Ambulanz ins Spital gebracht. Sie hatte eine Prellung am linken Oberschenkel und Ablederungsverletzungen der Haut am linken Handrücken und am rechten Sprunggelenk. Sie wurde ambulant, ohne operative Eingriffe behandelt und wurde vom 20.6.2016 bis zum 24.6.2016 zu 100% krankgeschrieben.