4 SR 741.21]) sowie vor der Laubeggstrasse 117/119 mit dem an einer Strassenlaterne befestigten Gefahrenschild «Fussgängerstreifen» (Nr. 1.22) signalisiert. Am 20.6.2016 war schönes Wetter, die Fahrbahn trocken und die Sicht unbeeinträchtigt. Unbestrittenermassen kamen C.________ und D.________ von der Bürglenstrasse auf der rechten Fahrbahnseite (Fahrtrichtung der Beschuldigten) her und wollten den Fussgängerstreifen nach der Kreuzung Laubeggstrasse/Bürglenstrasse überqueren. Die Beschuldigte erfasste C._______