7. Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Die Beschuldigte bestreitet nicht, am 20.6.2016 um ca. 12.35 Uhr mit ihrem Renault ________ auf der ihr bekannten Laubeggstrasse (Hauptstrasse mit maximal zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h) Richtung Freudenbergplatz gefahren zu sein. Die Laubeggstrasse steigt vom Wyssloch her bis kurz vor der Kreuzung Laubeggstrasse/Bürglenstrasse leicht an und fällt anschliessend in Richtung Freudenbergplatz wieder leicht ab. Gleichzeitig verläuft die Laubeggstrasse in einer leichten Rechtskurve.