Dies deshalb, weil sie der Verkehrssituation pflichtwidrig zu wenig Aufmerksamkeit schenkte. In der Folge erfasste A.________ – trotz Vollbremsung im letzten Moment – die vortrittsberechtigte C.________ auf dem Fussgängerstreifen frontal. Dadurch wurde diese zu Boden geschleudert. Die ebenfalls vortrittsberechtigte D.________, welche gerade im Begriff war, den Fussgängerstreifen zu betreten, wurde vom Fahrzeug gestreift und kam zu Fall. Mit diesem Fahrverhalten schuf die A.________ eine konkrete Gefahr für die Sicherheit der beiden Fussgängerinnen