Am 12.2.2018 reichte Fürsprecher B.________ Berechnungen zum Geschwindigkeitsabbau mit und ohne Berücksichtigung des Reaktionswegs zu den Akten (pag. 245 ff.). 4. Anträge der Verteidigung Fürsprecher B.________ stellte in der schriftlichen Berufungsbegründung vom 12.2.2018 die folgenden Anträge (pag. 240): 1. Frau A.________, sei wegen einfacher Verkehrsregelverletzung (Verletzung des Fussgängervortrittsrechts), begangen am 20. Juni 2016 auf dem Fussgängerstreifen bei der Verzweigung Laubeggstrasse/Bürglenstrasse in Bern, zu einer gerichtlich zu bestimmenden Busse zu verurteilen.