Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 420.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘300.00 und Auslagen von CHF 140.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘440.00. […] II. Weiter wird verfügt: 1. Wird eine schriftliche Urteilsbegründung verlangt oder nötig, kostet diese zusätzlich CHF 800.00. […]