4 sei. Mit Schreiben vom 3. Oktober 2017 hielt Oberrichterin G.________ fest, dass die vom Rechtsbeistand der Gesuchsteller verlangten Listenplätze und Excel- Tabellen nicht existent seien. Die Kammerzusammensetzung in BK 17 292 habe sie als Präsidentin nach dem Kriterium der Verfügbarkeit vorgenommen. 5.3 Aus dem Staatskalender (www.justice.be.ch) ist ersichtlich, dass die Beschwerdekammer seit dem 1. Januar 2017 aus sechs Mitgliedern besteht. Davon ist ein Mitglied (Oberrichter Niklaus) französischer Muttersprache.