3. Vorliegend nahm die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte das Verfahren gegen verantwortliche Personen der E.________ AG und der F.________ GmbH wegen des Vorwurfs des Betrugs, der Urkundenfälschung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, evtl. der Veruntreuung, mit Verfügung vom 20. November 2017 nicht an die Hand (pag. 23 ff.). Gegen diese Verfügung erhoben die Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 30. November 2017 Beschwerde (pag. 5 ff.). Mit Verfügung vom 6. Dezember 2017 eröffnete die Präsidentin der Beschwerdekammer in Strafsachen, Oberrichterin G.___