1. Mit Beschwerde vom 30. November 2017 macht Rechtsanwalt B.________ geltend, namens von A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller 1) und C.________ (nachfolgend: Gesuchsteller 2) lehne er die Besetzung der Beschwerdekammer im Verfahren BK 17 493 + 494 wegen eines Verstosses gegen Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) ab (pag. 11). Zur Begründung führt er insbesondere aus, die Besetzung der Strafkammer (recte: Beschwerdekammer in Strafsachen) entspreche mangels gesetzlicher Grundlage nicht dem «gesetzlichen Richter» im Sinne von Art. 6 EMRK.