15. Allgemeines, Strafrahmen und Strafart Für die allgemeinen Grundsätze der Strafzumessung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 85, S. 15 der Urteilsbegründung). Ein Verstoss gegen Art. 286 StGB ist mit einer Geldstrafe zwischen einem und 30 Tagessätzen bedroht.