15 13. Subsumtion Die Vorinstanz hat zur Subsumtion unter Art. 286 StGB die folgenden, grundsätzlich zutreffenden Ausführungen gemacht: Bezüglich des Vorfalls vom 14.12.2016 hat die Beweiswürdigung ergeben, dass der angeklagte Sachverhalt erstellt ist und [der Beschuldigte] vorsätzlich und aktiv die polizeiliche Kontrolle behinderte. Er hat mit den Polizisten lange Diskussionen geführt und ist ihren Anweisungen nicht nachgekommen, obwohl er diese verstanden hat.