32 ff.) und im Urteil der Vorinstanz (pag. 82, S. 12 der Urteilsbegründung) umschrieben ist, ist insgesamt erstellt. Nachdem C.________ den Beschuldigten wegen Nichttragens der Sicherheitsgurte gebüsst hatte, kehrte dieser zu B.________ zurück, versuchte die Polizisten in eine Diskussion zu verwickeln und hielt sich auf der Fahrbahn der Bahnhofstrasse auf. Fahrzeuge mussten deswegen anhalten und der Beschuldigte lenkte die Polizisten von ihrer Kontrolltätigkeit ab. Schliesslich mussten die Polizisten den Beschuldigten von der Strasse begleiten und forderten ihn auf, sich von der Kontrollstelle zu entfernen.