Jedenfalls seien ihm keine Handschellen angelegt worden. Mit diesen Äusserungen räumt er die Vornahme eines Griffes indirekt ein. Er verharmlost das Geschehnis lediglich, was jedoch nicht glaubhaft ist. Dem Beschuldigten war zudem bewusst, dass er mit seinem Verhalten die Polizisten störte und diese an einer reibungslosen Ausübung ihrer Arbeit hinderte. Nach dem Grund gefragt, weshalb ihn die Polizisten wegführen mussten, antwortete der Beschuldigte beschönigend, dass «es sie gestört hat, dass ich mit der Kamera festhalten wollte, ob man die Gurte sehen kann» (pag. 63, Z. 1 f.; vgl. pag. 63, Z. 13-15).