Entsprechend geht die Kammer davon aus, dass der Beschuldigte aufgefordert wurde, sich von der Kontrollstelle zu entfernen. 11.2.3 Zweiter Teil des Vorfalls und Gesamtdauer Der Beschuldigte bestreitet, dass er, als er mit seiner Digitalkamera an die Kontrollstelle zurückgekehrt war, dort auf der Fahrbahn stand (pag. 159, Z. 17). Weiter bestreitet er auch in diesem Zusammenhang, dass deswegen Fahrzeuge anhalten mussten (pag. 63, Z. 17-19). Der Beschuldigte macht geltend, dass er auf dem Fussgängerstreifen und auf dem Trottoir stand (pag. 62, Z. 17-19).