156, Z. 26). Auch C.________ bestätigte, dass der Beschuldigte «ausgestiegen und zu Herrn B.________ gegangen» sei (pag. 59, Z. 26 f.). Vor diesem Hintergrund erscheint unbeachtlich, dass C.________ im Berichtsrapport schrieb, der Beschuldigte habe «in grossen Schritten die Fahrbahn der Schulhausstrasse» (und nicht der Bahnhofstrasse) betreten (pag. 5). Laut beiden Polizisten mussten zudem Fahrzeuge wegen des Beschuldigten anhalten und die Polizisten den Beschuldigten von der