Einzelne, über 5 Minuten verteilt aufgenommene Fotos, die wenige oder gar keine Fahrzeuge zeigen, können ein bestimmtes Verkehrsaufkommen insgesamt weder beweisen noch widerlegen. Selbst wenn dem nicht so wäre, würde beispielsweise das Foto auf pag. 124 ein Verkehrsaufkommen zeigen, das vielmehr B.________s Angaben stützt. Entsprechend geht die Kammer davon aus, dass kein genügend grosser Abstand zwischen den anrollenden Fahrzeugen lag, als dass der Beschuldigte sich mit den Polizisten hätte unterhalten können, ohne deren Kontrolltätigkeit zu stören.