Dies erscheint angesichts des Orts und der Tageszeit (ca. 07.30 Uhr morgens an einem Werktag) plausibel. Das würde denn auch bedeuten, dass bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von ca. 50 km/h alle 3,5 bis 4 Sekunden ein Fahrzeug vorbei gefahren ist. Der Beschuldigte argumentiert mit Verweis auf drei Fotos, dass diese ein geringes Verkehrsaufkommen beweisen würden (pag. 112, mit Verweis auf pag. 116, 120, 122 und 123). Einzelne, über 5 Minuten verteilt aufgenommene Fotos, die wenige oder gar keine Fahrzeuge zeigen, können ein bestimmtes Verkehrsaufkommen insgesamt weder beweisen noch widerlegen.