Wie nachfolgend ausgeführt wird, sind die einzelnen dahingehenden Aussagen des Beschuldigten aber nicht glaubhaft. Der Vorfall mit dem Beschuldigten spielte sich unbestrittenermassen in zwei Phasen ab. Zunächst wurde der Beschuldigte wegen Nichttragens der Sicherheitsgurte mit einer Ordnungsbusse von CHF 60.00 gebüsst und beglich diese auf der Stelle. Er diskutierte mit den Polizisten über die Möglichkeit, bei den anrollenden Fahrzeugen die Sicherheitsgurte zu erkennen, bevor er sich entfernte.