Weiter erklärte der Beschuldigte, er habe keine Amtshandlung behindert. Er habe während einer Lücke in der Selektion gefragt, ob B.________ die Sicherheitsgurte erkennen könne. Dass es solche Lücken gegeben habe, würden die eingereichten Fotos beweisen. Auch würden die Fotos beweisen, dass die Polizisten fast auf der Fahrbahn gestanden seien, während er auf dem Trottoir gestanden sei (pag. 159, Z. 26-33).