Dabei seien zwei oder drei Fahrzeuge mit eisbeschlagenen Scheiben durchgefahren, obwohl dies der Schwerpunkt der Verkehrskontrolle gewesen sei. Deshalb habe ihn der Vorfall geƤrgert (pag. 157, Z. 15-18). Der Beschuldigte fragte B.________, ob es korrekt sei, dass C.________ sich bei ihm erkundigen musste, weshalb er den Beschuldigten zur Kontrollstelle gewiesen hatte. B.________ verneinte dies. Er habe C.________ zugerufen gehabt, dass er dies wegen des Sicherheitsgurts getan habe (pag. 157, Z. 39-41).