Darauf wurde B.________ auf C.________s Aussage hingewiesen, wonach die erste Phase 5 bis 10 Minuten dauerte. Hierauf antwortete B.________, dies könne er nicht ausschliessen, ihm sei es relativ kurz vorgekommen (pag. 157, Z. 6-9). Während der Diskussion mit dem Beschuldigten hätten er und C.________ keine Fahrzeuge herausnehmen und die Kontrolle nicht weiterführen können. Die übrigen Kollegen hätten ihre Verkehrskontrolle weitergeführt (pag. 157, Z. 1-5). Dabei seien zwei oder drei Fahrzeuge mit eisbeschlagenen Scheiben durchgefahren, obwohl dies der Schwerpunkt der Verkehrskontrolle gewesen sei.