Der Vorfall habe sich in zwei Phasen abgespielt; der Beschuldigte habe sich entfernt und sei mit seiner Kamera zurückgekommen. B.________ wurde nach der Gesamtdauer gefragt, während der sich der Beschuldigte an der Bahnhofstrasse aufhielt. Hierauf antwortete er, dass «beide Phasen zusammen höchstens vier Minuten, es [sei] schwierig zu sagen, vielleicht auch fünf Minuten» gedauert hätten. Die erste Phase habe «zwei oder drei Minuten» gedauert (pag. 156, Z. 36-40). Darauf wurde B.________ auf C.________s Aussage hingewiesen, wonach die erste Phase 5 bis 10 Minuten dauerte.