9 10. Oberinstanzliche Beweismittel 10.1 Vom Beschuldigten eingereichte Karten und Fotos Mit seiner vom 26. Dezember 2017 datierten Eingabe reichte der Beschuldigte zwei Karten (Google-Maps-Satellitenbilder) und 10 Fotos, die er während des Vorfalls am 14. Dezember 2016 machte, ein (pag. 114 ff.). Die erste Karte korrigiert nach Ansicht des Beschuldigten die Eintragungen von C.________ anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (vgl. pag.