Dann habe er die Kamera geholt und ein Foto gemacht. Das habe die Polizisten gestört, aber er habe ja gesehen, dass man die Sicherheitsgurte nicht erkennen konnte (pag. 62, Z. 23-27). Die Richterin verwies auf C.________s Aussage, wonach der erste Vorfall (bis der Beschuldigte wegfuhr,