63, Z. 21 f.). Zudem bestreitet der Beschuldigte, dass er den Verkehr aufgehalten haben soll oder dass Autos wegen ihm hätten anhalten müssen (pag. 63, Z. 17-19). Nach dem Grund gefragt, weshalb ihn die Polizisten wegführen mussten, sagte der Beschuldigte, diese hätten sich daran gestört, dass er mit der Kamera festhalten wollte, ob man die Sicherheitsgurte sehen könne (pag. 63, Z. 1 f.). Weiter fragte die Richterin, ob der Beschuldigte die Polizisten während rund 10 Minuten beschäftigt habe. Dieser verneinte; er habe B.________ nur eine Frage gestellt und keine Antwort erhalten. Dann habe er die Kamera geholt und ein Foto gemacht.