Schliesslich sei er auf der Schulhausstrasse auf dem Trottoir gestanden. Die Polizei habe ihm gesagt, er dürfe nicht dort sein – ihm sei aber nicht bekannt gewesen, weshalb, da ihn die Polizei nur von der Bahnhofstrasse weggewiesen gehabt habe (pag. 27, Z. 112-119). 8.5 Vorinstanzliche Einvernahme des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Oktober 2017 einvernommen (pag. 59 ff.). Die Richterin fragte den Beschuldigten, ob er auf der Strasse gestanden sei, um jemanden zu fotografieren.