25, Z. 53-58). Die Polizisten hätten ihn nicht von der Strasse geführt, sondern er sei nach der Aufforderung freiwillig gegangen (pag. 25, Z. 51 f.). Gefragt, ob ihn die Polizisten in einen Griff genommen und von der Strasse geführt hätten, stellte der Beschuldigte die Gegenfrage, was ein «Griff» sei. Er verstehe darunter Handschellen und das sei ihm nicht mehr bekannt (pag. 27, Z. 103-106). Er habe nicht gedrückt oder sich losgerissen, allerdings würde es schwierige Grenzfälle geben (pag. 27, Z. 109-111). Schliesslich sei er auf der Schulhausstrasse auf dem Trottoir gestanden.