Hierauf antwortete der Beschuldigte, dass er geglaubt habe, dem nachgehen zu können, ob man die Sicherheitsgurte erkennen könne. Er habe aber nicht gedacht, dass das irgendjemanden, die Polizei oder die Autofahrer stören könnte (pag. 27, Z. 126-130). Auf die Frage, ob die Polizisten ihn mehrfach aufgefordert hätten, die Strasse und den Kontrollort zu verlassen, sagte der Beschuldigte, die Polizei habe ihm gesagt, dass er dort nichts verloren hätte (pag. 25, Z. 48-50). Der Polizist habe ihm verboten, sich auf der Bahnhofstrasse aufzuhalten (pag. 25, Z. 53-58).