26, Z. 96-98). In der Regel hätten die Autofahrer oder Passanten 7 «hallo» gesagt oder dass sie keine Zeit hätten, aber sie hätten sich nicht daran gestört (pag. 26, Z. 99-102). Der Staatsanwalt fragte den Beschuldigten, was er glaubte, was geschehen würde, wenn er sich auf die Strasse stelle und unablässig mit einem Polizisten, der gerade eine Verkehrskontrolle durchführe, zu diskutieren versuche. Hierauf antwortete der Beschuldigte, dass er geglaubt habe, dem nachgehen zu können, ob man die Sicherheitsgurte erkennen könne.