25, Z. 68-70). Der Beschuldigte führte aus, dass er mit dem Auto in seine Werkstatt gefahren sei und seine Kamera geholt habe, weil er Fotos machen wollte, um herauszufinden, ob man erkennen könne, ob die Fahrzeuginsassen die Sicherheitsgurte getragen hätten (pag. 25, Z. 59-67; vgl. pag. 27, Z. 122-125). Er habe die Autos – und nicht deren Insassen – fotografiert, um herauszufinden, was man darin sehe (pag. 26, Z. 94 f.). Er habe Passanten angesprochen und diese gefragt, wie es Ihnen gehe, wo sie hingehen würden, wie das Wetter sei und ob sie in die Autos hineinsehen könnten (pag. 26, Z. 96-98).