Der Beschuldigte bezog sich bei diesen Angaben auf den Moment, als er mit der Kamera zurückkam (pag. 26, Z. 78-80). Die Angaben der Polizisten zum ersten Vorfall, wonach er ausgestiegen sei, sich auf die Fahrbahn begeben und mit den Polizisten zu diskutieren versucht habe, seien falsch (pag. 26, Z. 84-87). Zugleich gab er zu Protokoll, es könne sein, dass er an der Schulhausstrasse, wo er angehalten habe, ausgestiegen sei. Deswegen hätten aber zu keinem Zeitpunkt Autos anhalten müssen (pag. 26, Z. 88-93). Der Staatsanwalt fragte den Beschuldigten, ob ihm die Polizei schon beim ersten Mal gesagt habe, er solle den Ort verlassen.