Der Staatsanwalt fragte den Beschuldigten, ob er beim Kontrollort auf der Fahrbahn gestanden sei. Er antwortete, dass er auf dem Fussgängerstreifen am Kontrollort gestanden sei (pag. 24, Z. 38 f.). Dort befinde sich eine Verkehrsinsel, die Autos seien an ihm vorbeigefahren. Die Autos hätten nicht angehalten, weil er auf der Fahrbahn stand, sondern weil die Polizei manche von ihnen anhielt (pag. 24, Z. 40-43). Hierzu erstellte der Beschuldigte eine Skizze (pag. 30; pag. 25, Z. 45). Er sei nie auf der Strasse gestanden (pag. 25, Z. 46 f.). Der Beschuldigte bezog sich bei diesen Angaben auf den Moment, als er mit der Kamera zurückkam (pag.