6 wären sowohl er wie auch B.________ mit dem Beschuldigten beschäftigt gewesen und hätten die Kontrolle nicht weiterführen können. Auch ein dritter Polizist habe im Hintergrund beobachtet und sich bereitgehalten (pag. 59, Z. 43 – pag. 50, Z. 2). Nach der Dauer der Störung durch den Beschuldigten gefragt, gab C.________ zu Protokoll, diese hätte «[v]ielleicht 5-10 Minuten beim ersten Mal und dann nochmal 10 Minuten» gedauert (pag. 60, Z. 24 f.). Nach entsprechender Aufforderung durch den Beschuldigten zeichnete C._____