59, Z. 33-36). Nach der Aufforderung, die Kontrollstelle zu verlassen, habe es Diskussionen gegeben, und sie hätten den Beschuldigten aufgefordert, von der Strasse zu gehen, ihn an den Strassenrand geführt und ihn dabei etwas gestossen (pag. 59, Z. 38-41). Während dieser Zeit