59 ff.). In seiner Einvernahme bestätigte er im Wesentlichen den in seinem Berichtsrapport vom 31. Dezember 2016 geschilderten Verlauf der Ereignisse (pag. 59 f., vgl. die Zusammenfassung der Vorinstanz auf pag. 80, S. 10 der Urteilsbegründung). Laut C.________ waren 4 oder 5 Polizisten anwesend, mit dem Beschuldigten hätten er und B.________ sich zu zweit befasst (pag. 59, Z. 15 f.). Als der Beschuldigte zu B.________ auf die Strasse getreten sei, habe die Kontrolle unterbrochen und der Verkehr gestoppt werden müssen (pag. 59, Z. 33-36).