Als sich der Wagen des Beschuldigten näherte, habe er deutlich erkennen können, dass der Beschuldigte den Sicherheitsgurt nicht trug. Er habe den Beschuldigten zu seinem Kollegen C.________ eingewiesen (pag. 2). Nach ca. 3 Minuten sei der Beschuldigte neben ihm, B.________, auf der Bahnhofstrasse gestanden und habe sich lautstark beschwert, es könne gar nicht sein, dass er gesehen habe, ob er angeschnallt gewesen sei oder nicht. Die anrollenden Fahrzeuge hätten deshalb anhalten müssen. Zusammen mit C.________ habe er den Beschuldigten von der Strasse wegbegleiten müssen.