5 8.2 Polizeilicher Anzeigerapport Der Polizist B.________ erstellte am 25. Januar 2017 einen Anzeigenrapport zum Vorfall vom 14. Dezember 2016 (pag. 2 ff.). Darin bestätigte er den von C.________ geschilderten Zweck der Verkehrskontrolle an jenem Tag. Er, B.________, habe sich mit Leuchtweste und eingeschalteter Stablampe in der Mitte der Fahrbahn der Bahnhofstrasse befunden und Fahrzeuge selektioniert. Als sich der Wagen des Beschuldigten näherte, habe er deutlich erkennen können, dass der Beschuldigte den Sicherheitsgurt nicht trug.