Der Beschuldigte habe mit geeigneter Grifftechnik von der Strasse geführt werden müssen, wobei er passiven Widerstand geleistet habe. Erst nach langen Diskussionen und der Androhung, ihn auf die Polizeiwache mitzunehmen, habe sich der Beschuldigte von der Kontrollstelle entfernt (pag. 5).