8. Der Vorinstanz vorliegende Beweismittel 8.1 Polizeilicher Berichtsrapport Der Polizist C.________ erstellte am 31. Dezember 2016 einen Berichtsrapport über den Vorfall vom 14. Dezember 2016 (pag. 4 f.). An diesem Tag habe die Polizei in E.________ an der Kreuzung Bahnhofstrasse/Schulhausstrasse eine allgemeine Verkehrskontrolle mit besonderem Fokus auf eisbedeckte und beschlagene Scheiben durchgeführt. Sein Kollege B.________ habe die anfahrenden Personenwagen selektioniert. Den Beschuldigten habe er zu ihm an die Kontrollstelle geleitet, weil dieser den Sicherheitsgurt nicht getragen habe.